Immer wieder seien Unternehmen mit kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Verpackung, Transport und Lagerung, konfrontiert. So verwies Cornelius Giefer (von der Gefahrgut-Umweltschutz C. Giefer GmbH) beispielsweise auf aktuelle Neuerungen für die Unterweisung von abfallbefördernden Personen und die Abfall-Klassifizierung. Nach Ansicht des bvse würde eine Ausweitung der Nachweispflicht auf nicht gefährliche Abfälle eine zusätzliche und unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Absage an Nachweispflicht für nicht gefährliche Abfälle
Der elektronische Begleitschein für gefährliche Abfälle ist bereits seit 2010 verpflichtend. Günter Stöhr vom Bundesumweltministerium (BMU) machte deutlich, dass er sich auf freiwilliger Basis einen elektronischen Begleitschein auch für nicht gefährliche Abfälle vorstellen kann. Vorteile sieht er beispielsweise in einer erleichterten Registerführung und einem einheitlichen System für alle Abfälle. Stöhr kündigte an, im Anschluss an die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Nachweisverordnung im Hinblick auf einen freiwilligen Begleitschein für nicht gefährliche Abfälle zu prüfen.
Dr. Jörg Wötzel (von der GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH) stellte heraus, dass der elektronische Begleitschein für gefährliche Abfälle zu einer Verfahrensbeschleunigung bei den Behörden beigetragen habe, auch wenn es noch einige „elektronische Lücken“ gebe. Für die elektronische Nachweisführung nicht gefährlicher Abfälle könne das bereits bestehende System ausgeweitet werden. Er betonte jedoch: „Die Ausweitung des Nachweissystems kann nur bei Bereitschaft aller Beteiligter umgesetzt werden.“
Bei den rund 60 Teilnehmern der bvse-Branchenveranstaltung stieß der Vorschlag für eine erweiterte Nachweispflicht auf Ablehnung. Auch wenn diese auf freiwilliger Basis eingeführt würde, sei - so der bvse weiter - eine sukzessive Verpflichtung wahrscheinlich. Die Nachweisführung für ungefährliche Abfälle bedeutet für die betroffenen Unternehmen jedoch einen erheblichen bürokratischen Aufwand, ohne dass ein Nutzen für die Praxis erkennbar ist. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen befürchten eine unverhältnismäßige Belastung.
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