22. December 2011 | Recycling

Keine Einigung im Vermittlungsausschuss - Entscheidung wurde vertagt bvse fordert: Gleichwertigkeitsklausel muss erhalten bleiben

Kürzlich tagte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Er wurde vom Bundesrat aufgerufen, um die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu streichen. Diese Klausel erlaubt die haushaltsnahe Sammlung von Unternehmen der Privatwirtschaft dann, wenn diese besser ist als die bestehende oder konkret geplante kommunale Sammlung. In der heutigen Sitzung konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Deshalb vertagte sich der Vermittlungsausschuss, sodass eine Entscheidung frühestens im Februar 2012 fallen wird.

In einem Brief an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses hatten bvse-Präsident Burkhard Landers und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock im Vorfeld der heutigen Sitzung betont, dass der bvse sich gegen eine Streichung oder ein Aufweichen der Gleichwertigkeitsklausel als einzig verbliebenem Wettbewerbs- und Innovationselement ausspricht. Der bvse wies darauf hin, dass die gefundene Regelung auf einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der kommunalen Unternehmen beruht. Der bvse hatte sich zwar für diesen Kompromiss ausgesprochen, dabei jedoch deutlich gemacht, dass dieser das Maximum dessen darstellt, was überhaupt noch akzeptabel ist. Diese Einigung, so der bvse, dürfe im Vermittlungsverfahren "nicht ausgehebelt" werden. Der Wert der gefundenen Einigung, gerade auch für Bund und Länder, und zwar über Parteigrenzen hinweg, sollte auch im Hinblick auf die im nächsten Jahr anstehenden Entscheidungen in diesem Bereich nicht unterschätzt oder gar leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

In dem Schreiben machte der bvse in vier Punkten seine Position deutlich: 1. Eine leistungsfähigere Sammlung als die, die von der Kommune durchgeführt wird, muss eine faire Chance erhalten. Es muss der Grundsatz gelten: Besser schlägt schlechter! 2. Es dürfen keine weiteren Hürden für gewerbliche Unternehmen aufgebaut werden. 3. Es dürfen nicht weitere unbestimmte Rechtsbegriffe für noch mehr Unsicherheit sorgen. 4. Die rechtliche Position der Unternehmen, die eine Ausschreibung gewonnen und sich im Wettbewerb durchgesetzt haben, muss respektiert werden. Es könne nicht im Interesse der Politik sein, Kommunen und Mittelstand gegeneinander auszuspielen, heißt es in dem Schreiben. Es gehe vielmehr um einen vernünftigen und fairen Interessenausgleich, der der Sache dient und für die Zukunft träg




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